Haftungsausschluss, Veröffentlichungs- und Abwägungsvorbehalt
1. Allgemeiner Charakter der Website
baba-da.com ist ein privater, nicht-kommerzieller Blog aus Neuseeland. Die Website dient der Information, Dokumentation, Kommentierung und öffentlichen Auseinandersetzung mit familienrechtlichen, kindeswohlbezogenen, gesellschaftlichen und institutionellen Themen. baba-da.com ist keine Rechtsanwaltskanzlei, keine Beratungsstelle, keine Behörde, kein Gericht und kein amtliches Informationsangebot.
2. Keine Rechtsberatung oder Fachberatung
Die Inhalte auf baba-da.com stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine sonstige qualifizierte Fachperson. Soweit psychologische, medizinische, pädagogische, therapeutische oder kindeswohlbezogene Fragen angesprochen werden, dienen diese Inhalte ausschließlich der allgemeinen Information, Dokumentation und öffentlichen Debatte. Sie stellen keine psychologische, medizinische, therapeutische oder sonstige fachliche Beratung dar.
3. Meinungsfreiheit, Dokumentationsinteresse und öffentliche Kontrolle
Die Veröffentlichung von Inhalten auf baba-da.com erfolgt im Rahmen der in Neuseeland anerkannten Grundsätze der freien Meinungsäußerung, der öffentlichen Diskussion und der demokratischen Auseinandersetzung. Nach den Grundsätzen des New Zealand Bill of Rights Act 1990 umfasst die Freiheit der Meinungsäußerung insbesondere das Recht, Informationen und Meinungen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben. baba-da.com versteht sich als Beitrag zu einer öffentlichen Debatte über Familienrecht, Kindeswohl, Eltern-Kind-Kontakt, behördliches und gerichtliches Handeln, Sachverständigenwesen, institutionelle Verantwortung und strukturelle Missstände. Die Website kann deshalb auch Kritik, Werturteile, persönliche Einschätzungen, rechtliche Bewertungen, politische Aussagen, zugespitzte Meinungsäußerungen und dokumentierende Veröffentlichungen enthalten.
4. Veröffentlichungen in besonderen Ausnahmefällen
baba-da.com kann sich in besonderen Ausnahmefällen veranlasst sehen, Inhalte, Dokumente, Auszüge, Verfahrensinformationen, behördliche Vorgänge, gerichtliche Entscheidungen, gutachterliche Feststellungen, anwaltliche Schreiben oder sonstige Materialien zu veröffentlichen, die nicht allgemein öffentlich zugänglich sind oder sensible Informationen enthalten können. Eine solche Veröffentlichung erfolgt nicht leichtfertig und nicht zum Zweck privater Bloßstellung. Sie erfolgt nur, wenn nach redaktioneller und rechtlicher Abwägung ein überwiegendes Interesse an Dokumentation, Aufklärung, Beweissicherung, öffentlicher Kontrolle, Schutz eines Kindes, Schutz familiärer Bindungen, Abwehr fortdauernder Rechtsverletzungen oder Offenlegung institutioneller Fehlentwicklungen angenommen wird. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Veröffentlichung zur Darstellung des Vorgangs erforderlich erscheint, ob mildere Mittel ausreichen, ob Anonymisierung oder Kürzung möglich ist und ob das Informations-, Schutz- oder Aufklärungsinteresse das entgegenstehende Geheimhaltungs-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsinteresse überwiegt.
5. Rechtfertigender Notstand und überwiegendes Schutzinteresse
Soweit Veröffentlichungen Vorgänge aus Deutschland, deutsche Verfahren, deutsche Behörden, deutsche Gerichte oder deutsches Recht betreffen, kann im Einzelfall auch eine rechtliche Bewertung unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB in Betracht kommen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen aus Sicht der Website eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für erhebliche Rechtsgüter besteht, etwa für das Kindeswohl, die Eltern-Kind-Beziehung, die persönliche Freiheit, die Ehre, die familiäre Bindung, die Verfahrensfairness oder sonstige erhebliche Rechtspositionen. Eine Veröffentlichung kann in solchen Fällen als erforderlich angesehen werden, wenn andere Mittel zur Abwendung, Dokumentation oder Offenlegung der Gefahr ausgeschöpft, erkennbar wirkungslos oder nicht rechtzeitig erreichbar erscheinen. Die Berufung auf ein überwiegendes Schutz-, Beweis-, Informations- oder Notstandsinteresse bedeutet nicht, dass baba-da.com jede Beanstandung zurückweist. Sie bedeutet, dass die Veröffentlichung auf einer bewussten Abwägung beruht und nicht als willkürliche, leichtfertige oder rechtsmissbräuchliche Offenlegung verstanden werden soll.
6. Abwägung zwischen widerstreitenden Rechtsgütern
Bei sensiblen Veröffentlichungen werden nach Möglichkeit insbesondere folgende Belange gegeneinander abgewogen: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, öffentliches Interesse, Dokumentationsinteresse, Beweissicherungsinteresse, Kindeswohl, Schutz der Eltern-Kind-Beziehung, Schutz vor fortdauernden Rechtsverletzungen, Verfahrensfairness, institutionelle Verantwortung, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Schutzinteressen von Kindern, Vertraulichkeitsinteressen, Urheberrechte und Schutz vor rechtswidriger digitaler Schädigung. baba-da.com ist bestrebt, Veröffentlichungen auf das zur Darstellung des jeweiligen Vorgangs erforderliche Maß zu begrenzen.
7. Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen
baba-da.com unterscheidet grundsätzlich zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen. Tatsachenbehauptungen beziehen sich auf überprüfbare Vorgänge, Dokumente, Entscheidungen, Verfahrensabläufe oder sonstige tatsächliche Umstände. Meinungsäußerungen, Bewertungen und Kommentare geben eine subjektive Einschätzung wieder. Sie können kritisch, deutlich, zugespitzt oder provokativ formuliert sein, soweit dies im Rahmen öffentlicher Debatte, zulässiger Kritik und rechtlicher Abwägung erfolgt. Soweit Inhalte als Meinung, Kommentar, Bewertung oder persönliche Einschätzung erkennbar sind, sind sie nicht als amtliche Feststellung, gerichtliche Entscheidung oder objektiv abschließende Tatsachenfeststellung zu verstehen.
8. Berichte über Gerichte, Behörden, Sachverständige und öffentliche Vorgänge
Soweit baba-da.com über Gerichtsverfahren, behördliche Vorgänge, anwaltliche Schreiben, Gutachten, Sachverständige, öffentliche Entscheidungen oder institutionelles Handeln berichtet, erfolgt dies zu Zwecken der Dokumentation, Aufklärung, Kritik und öffentlichen Kontrolle. Gerichte, Behörden, Amtsträger, Verfahrensbeteiligte, Sachverständige und sonstige Akteure, die in Angelegenheiten von erheblicher persönlicher oder öffentlicher Tragweite handeln, können Gegenstand berechtigter öffentlicher Kritik sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Fragen des Kindeswohls, der Eltern-Kind-Beziehung, der Verfahrensfairness, der Amtspflichten, der fachlichen Qualität, der Transparenz oder der institutionellen Verantwortung betroffen sind.
9. Schutz von Kindern und sensiblen Informationen
baba-da.com behandelt Themen, die Kinder, Eltern, Trennung, Kontaktabbruch, gerichtliche Entscheidungen und familiäre Konflikte betreffen können. Solche Inhalte werden mit besonderer Sensibilität betrachtet. Informationen über Kinder, familiäre Konflikte, Gesundheitsfragen, private Lebensumstände oder laufende Verfahren werden nur veröffentlicht, wenn hierfür aus Sicht der Website ein berechtigtes Dokumentations-, Schutz-, Informations-, Aufklärungs- oder Notstandsinteresse besteht oder eine sonstige rechtliche Grundlage angenommen wird. Soweit möglich und zweckmäßig, können Inhalte gekürzt, anonymisiert, geschwärzt, zusammengefasst oder kontextualisiert werden.
10. Keine Garantie für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verwertbarkeit
Die Inhalte auf baba-da.com werden mit Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Richtigkeit, Verwertbarkeit in einem konkreten Verfahren oder Eignung für einen bestimmten Einzelfall wird jedoch nicht übernommen. Rechtliche, tatsächliche und verfahrensbezogene Umstände können sich ändern. Ältere Inhalte können daher überholt sein oder durch neue Entwicklungen ergänzt werden müssen.
11. Externe Links
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